Heizstrahler für die Gastronomie: Vorschriften und Betriebssicherheit

Vorschriften und Betriebssicherheit bei Heizstrahlern

WWenn der Sommer zur Neige geht, können Gastronomen ihre Freiflächen aufgrund der kälteren Temperaturen nicht mehr so häufig nutzen – mit der Folge, dass auch das Geschäft zurückgeht. Gasheizstrahler versprechen ganz einfache Abhilfe: Sie liefern die nötige Wärme für einen angenehmen Aufenthalt im Freien. Auch für rauchende Gäste ist dies ein großer Pluspunkt. Allerdings gibt es beim gewerblichen Betrieb von Gasheizstrahlern einiges zu beachten. Wir führen hier alle wichtigen Punkte für Sie auf:

1. Über aktuelle und lokale Regelungen informieren

Nicht überall ist der gewerbliche Betrieb von Gasheizstrahlern erlaubt. So haben Nürnberg und Stuttgart den Betrieb in öffentlichen Bereichen aus Klimaschutzgründen eingeschränkt, in München wurden entsprechende Regelungen bereits 2014 diskutiert. Auch in Berlin sollten Gastronomen genau prüfen, ob im jeweiligen Bezirk die gewerbliche Nutzung von Gasheizgeräten aktuell erlaubt ist. Gibt es keine gültigen Verbote, sollten Sie sich vor der Nutzung von Heizstrahlern im zuständigen Bezirks- oder Gemeindeamt eine Betriebsgenehmigung holen.

2. Sicherheit regelmäßig prüfen

Wenn Sie Gasheizer gewerblich einsetzen, müssen diese über zusätzliche Sicherheitsfeatures verfügen. Hierzu zählen:

·       eine Druckregulierung mit Überdrucksicherung

·       ein Gas-Kipp-Ventil (Sicherheitssperrventil)

·       eine Schlauchbruchsicherung, Gasschläuche selbst dürfen nicht länger als 40 Zentimeter sein

Da es sich bei Gasheizstrahlern um Anlagen handelt, die mit Flüssiggas betrieben werden, muss deren Betriebssicherheit gemäß § 33,4 der Unfallverhütungsvorschrift „Verwendung von Flüssiggas“ (BGV D34) (http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/bgg937.pdf) alle zwei Jahre von offizieller Stelle geprüft werden. Die Prüfung darf nur von einer „befähigten Person“ nach TRBS 1203 vorgenommen werden. (http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Anlagen-und-Betriebssicherheit/TRBS/TRBS-1203.html) Die Betreiber des Gasheizers sind darüber hinaus verpflichtet, ein sogenanntes Prüfbuch zu führen, in welchem die Prüfungen dokumentiert werden.

Geeignete Prüfer, welche entsprechende Lehrgänge absolviert haben, finden Sie hier: http://fluessiggasanlagen.portal.bgn.de/10707

3. Bedingungen für den Aufstellort

Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Gasheizstrahler ebenerdig und bei ausreichender Frischluftzufuhr aufstellen. Gasheizstrahler sollten Sie nicht in Innenräumen verwenden! Prüfen Sie den in der Bedienungsanleitung empfohlenen Mindestabstand zu brennbaren Bauteilen wie Markisen, Tischdecken oder Dekoration. Sorgen Sie dafür, dass die Lüftungsöffnungen Ihrer Strahler nicht verdeckt werden. Wichtig ist auch ein griffbereiter Feuerlöscher PG6 für die Brandschutzklassen A, B, C. Wird in der Nähe des Heizstrahlers mit Fett frittiert, ist zusätzlich ein Fettbrandlöscher erforderlich.

Unabhängig von der jeweiligen Location empfehlen wir Ihnen gängige örtliche Brandschutzvorschriften zu prüfen, bevor Sie Ihre Gasheizgeräte in Betrieb nehmen. In manchen Fällen werden Gasheizer zum Beispiel als „feuergefährliche Arbeiten“ eingestuft, weshalb besondere Abstände zu Mauerwerk oder brennbaren Bauteilen eingehalten werden müssen.

Hinweis: Wenn in Ihrem Lokal bestimmte Brandschutzverordnungen gemäß DIN 14096 (https://de.wikipedia.org/wiki/Brandschutzordnung) gelten, sollten Sie diese unbedingt prüfen. Dort wird häufig auch geregelt, ob und wie Gasheizgeräte eingesetzt werden dürfen.

4. Lagerung der Gasflaschen

Wo kann ich Gasflaschen für Gasheizstrahler kaufen

Wo kann ich Gasflaschen für Gasheizstrahler kaufen?

Für den Betrieb von Flüssiggasgeräten sowie die Lagerung von Gasflaschen kommen die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, BGV 34, sowie die Betriebssicherheitsverordnung zur Geltung, BSVO (http://www.bmas.de/). Sie regeln Aufstellart (s. Punkt 3) sowie die Lagerung von Gasflaschen (https://www.vbg.de/apl/uvv/21/titel.htm).

Gemäß dieser Regelung dürfen Gasflaschen unabhängig von ihrer Füllhöhe ausschließlich in Räumen oder Schränken gelagert werden, die gut belüftet werden. Nur dazu Befugten ist der Zugriff darauf erlaubt. Die maximale Menge an gelagerten Flaschen darf nach der BSVO je nach Lagerungsort 2 x 14 kg oder 1 x 33 kg nicht überschreiten. Geeignete PG6-Feuerlöscher sollten hier im Notfall einsatzbereit sein.

Hinweis: Beim Betrieb von Heizstrahlern ist darauf zu achten, dass die Gasflasche nicht liegend, sondern gerade und fest stehend angeschlossen wird.

Eine ausführliche Übersicht über alle nötigen Vorschriften und Regelungen zum gewerblichen Betrieb von Gasheizstrahlern finden Sie auch hier: https://www.kommunalnet.at/fileadmin/media/Downloads/PDF/2013/Broschueren/Merkbl_Fluessiggas.pdf

5. Alternativen

In den letzten Jahren haben sich vor allem bei Außenflächen Infrarotheizstrahler als Alternative zu Gasheizern etabliert. Sie haben den Vorteil, dass es sich dabei nicht um gasbetriebene Geräte handelt und viele der o.a. Regelungen nicht für sie gelten. Darüber hinaus können vor allem Dunkelstrahler eine weitaus elegantere Wärmequelle darstellen. Durch den elektrischen Betrieb können zusätzlich die Betriebskosten gesenkt werden. Wer sich jedoch für einen Infrarotstrahler für den Outdooreinsatz entscheidet, sollte vor dem Kauf darauf achten, dass das Gerät vor Spritz- oder Strahlwasser gemäß der IP-Standards geschützt ist. Eine Übersicht über diese Schutzarten haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Fazit

Gasheizstrahler sind für die flexible Wärmeerzeugung auf Terrassen oder Freiflächen sehr praktische Geräte. Einmal aufgestellt, können Sie mit den Heizern sofort für angenehme Wärme sorgen und Ihren Gästen eine behagliche Atmosphäre schaffen. Allerdings ist es wichtig, vor der Nutzung alle erforderlichen Regelungen zu Sicherheit (Brandschutz und Betriebssicherheit) und Umweltschutz zu beachten. Dann steht der gewerblichen Verwendung von Gasheizstrahlern nichts mehr im Wege.

1 Antwort
  1. Paul Trabb
    Paul Trabb says:

    Wir haben auch Gasheizstrahler im gewerblichen Betrieb. Da in der Nähe letztens ein Feuer ausgebrochen ist, und Verwüstung hinterlassen hat. Lassen wir uns eine Brandmeldeanlage installieren. Ich hoffe, so können wir im Fall der Fälle größere Schäden vermeiden.

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